Kosten - Transparenz von Anfang an

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Die Kosten der Erstberatung liegen zwischen 50,00 € und 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Wird dem Anwalt anschließend das Mandat übertragen, so werden die Kosten der Erstberatung verrechnet.
Mit Mandatserteilung wird das Honorar grundsätzlich unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) berechnet. Für die Höhe der Vergütung ist sodann der Streitwert maßgebend (§ 49 Abs. 5 BRAO).
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass meine Tätigkeit nach der erforderlichen Zeit auf Stundenbasis honoriert wird. Allerdings darf im gerichtlichen Verfahren nach § 49 b Absatz 1 Satz 1 BRAO das vereinbarte Honorar nicht die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung unterschreiten, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (§ 49 b Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 4 Abs. 2 RVG).
Eine Aufklärung über das Prozeß- und Kostenrisiko ist selbstverständlich.